Teilzahlungen des Schuldners
Bei Teilzahlungen des Schuldners werden diese gem. § 367 BGB zunächst auf die Kosten verrechnet.
Ein Beispiel: Bei einer Forderung über 1200,00 EUR stellen wir dem Schuldner EUR 130,50 netto in Rechnung. Zahlt der Schuldner nach unserer Mahnung 1000,00 EUR, dann würde dieser Betrag zunächst auf die Kosten von 130,00 EUR, dann auf die Ihnen zustehenden Zinsen (beispielsweise EUR 33,40) verrechnet. Damit wären dann von der Hauptforderung von EUR 1200,00 ein Betrag von EUR 836,60 bezahlt. Die nichtbezahlte Restforderung (in diesem Fall EUR 363,40) treiben wir gerne weiter bei. Dies macht auch Sinn, denn ein Schuldner der einmal zahlt, zahlt erfahrungsgemäß auch den Rest.
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Es kommt immer wieder vor, dass Schuldner direkt an den Gläubiger bezahlen. Bitte teilen Sie uns solche Zahlungen schnellstmöglich mit, damit unnötige weitere Schritte vermieden werden.