Der gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsbescheid ist die schnelle Möglichkeit eine Forderung durchzusetzen. Wir bieten eine kostengünstige Lösung: Unsere Gebühren werden im Erfolgsfalle von dem Schuldner bezahlt. Andernfalls können Sie die Anwaltsgebühren durch Abtretung Ihres Erstattungsanspruches gegen den Schuldner erfüllen. Sie bezahlen dann lediglich die ausgewiesene Pauschale und die Gerichtskosten. Nach dem Bestellvorgang erhalten Sie alle weitere Infos per E-Mail und über die Online-Akte.
Gerichtlicher Mahnbescheid
Nach Übermittlung der Schuldnerdaten beantragen wir umgehend einen gerichtlichen Mahnbescheid! Der Mahnbescheid wird durch die Gerichte in der Regel innerhalb weniger Tage erlassen. Bei Nichtzahlung beantragen wir den gerichtlichen Vollstreckungsbescheid! Mit Vorliegen des Vollstreckungsbescheides kann die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden. Über alle Schritte informiert Sie unsere Online-Akte. Was immer erforderlich ist, wird durch uns erledigt. Die durch unsere Tätigkeit anfallenden Rechtsanwaltsgebühren (sowie die ggf. anfallenden Gerichtskosten) hat grundsätzlich der Schuldner zu erstatten. Die durch unsere Tätigkeit anfallenden Rechtsanwaltsgebühren (sowie die ggf. anfallenden Gerichtskosten) hat grundsätzlich der Schuldner zu erstatten. Zahlt der Schuldner die Forderung (einschließlich unserer Gebühren) vollständig, dann ist dieser Service für Sie kostenfrei. Wichtig: Die Zugangsdaten erhalten Sie per Email. Bitte kontrollieren Sie Ihren Spamfilter.