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Beitreibungsflatrate (Monatspreis)

Beitreibungsflatrate

Eine richtige Flatrate zur Kostensicherheit. Außer dem Monatsbeitrag entstehen keine weiteren Kosten. Alle anfallenden Kosten werden von uns verauslagt oder aus bereits beigetriebenem Fremdgeld entnommen. Das Angebot richtet sich nicht an Verbraucher. Alle weiter Informationen finden Sie nachfolgend.

Beitreibungsflatrate (Monatspreis)

Artikelnummer: FL-1
149,00 €Preis
  • Das Funktionsprinzip der Flatrate ist denkbar einfach: Sämtliche Kosten, die anfallen können, werden aus dem Monatsbeitrag und den bereits beigetriebenen Forderungen bezahlt. Die außergerichtliche Beitreibung ist unabhängig von der Anzahl und Höhe der Forderungen. Aus den hieraus erwirtschafteten Beträgen betreiben wir dann die weitere gerichtliche Beitreibung und Zwangsvollstreckung. Das Ganze ist also dann sinnvoll, wenn bei Ihnen regelmäßig offene und werthaltige Forderungen anfallen, für deren Beitreibung Sie Kostensicherheit wünschen.

     

    Was passiert, wenn die beigetriebenen Beträge nicht ausreichen, um die Kosten zu decken? Antwort: Dann stoppt die Beitreibung automatisch, bis die erforderlichen Beträge wieder vorhanden sind.

     

    Diese Art der Beitreibung bietet Kostensicherheit, hat aber auch Nachteile. Mit einer kurzfristigen Auszahlung von Fremdgeld können Sie nicht rechnen, da die zunächst erwirtschaften Beträge zur Finanzierung der folgenden Beitreibungsaufträge verwendet werden.

    Jeder Beitreibungsauftrag umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Beitreibung einschließlich der Zwangsvollstreckung. Die Auswahl der Maßnahmen bleibt dem pflichtgemäßen Ermessen des Rechtsanwaltes überlassen.

     

    Die Beitreibung benötigt zunächst ca. 10 Verfahren, um in Schwung zu kommen.

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