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Informationen zur Inkasso-Flatrate

Wie funktioniert die Inkasso-Flatrate?

 

Von vielen Inkassomandanten hört man die gleiche Geschichte: Erst ist bei Inkassounternehmen alles kostenlos und plötzlich summieren sich die Auslagen, Negativpauschalen, Gerichtskosten und sonstige versteckte Gebühren zu erheblichen Beträgen auf.

 

Hier setzen wir an und bieten Ihnen eine vollständige Kostensicherheit. Außer dem Monatsbeitrag entstehen keine weiteren Gebühren, weder für die Gerichtskosten noch für die Anwaltsgebühren oder sonstige Auslagen. Wir übernehmen die gesamte Beitreibung auch im Falle eines Widerspruchs gegen den Mahnbescheid. Gleiches gilt für die Kosten der Zwangsvollstreckung. Ein Beitrag pro Monat, das ist alles.

 

Das Funktionsprinzip hierbei ist denkbar einfach: Sämtliche Kosten, die anfallen können, werden aus dem Monatsbeitrag und den bereits beigetriebenen Forderungen bezahlt. Wir gehen für Sie in Vorleistung und investieren in Ihre Forderungen: Aus den hieraus erwirtschafteten Beträgen betreiben wir dann die weitere gerichtliche Beitreibung und Zwangsvollstreckung. Das Ganze ist also dann sinnvoll, wenn bei Ihnen regelmäßig offene und werthaltige Forderungen anfallen, für deren Beitreibung Sie Kostensicherheit wünschen.

 

Und der Monatsbeitrag? Den erstatten wir, wenn in dem Zahlmonat ein Überschuss besteht, also bereits beigetriebenes Fremdgeld vorhanden ist. Die Beitreibung kann also vollständig kostenlos für den Auftraggeber bleiben.

 

Was passiert, wenn die beigetriebenen Beträge nicht ausreichen, um die Kosten zu decken? Antwort: Dann stoppt die Beitreibung automatisch, bis die erforderlichen Beträge wieder vorhanden sind.

 

Diese Art der Beitreibung bietet Kostensicherheit, hat aber auch Nachteile. Mit einer kurzfristigen Auszahlung von Fremdgeld können Sie nicht rechnen, da die zunächst beigetriebenen Zahlungen der Schuldner zur Finanzierung der weiteren laufenden Beitreibungsaufträge verwendet werden.

 

Jeder Beitreibungsauftrag umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Beitreibung einschließlich der Zwangsvollstreckung. Die Auswahl der Maßnahmen bleibt den pflichtgemäßen Ermessen des Rechtsanwaltes überlassen.

 

Die Beitreibung benötigt zunächst ca. 10 Verfahren, um in Schwung zu kommen. Bitte beachten Sie, dass sich dieses Angebot nur an Firmen und Gewerbetreibende richtet. 

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Haben Sie Fragen hierzu? Dann rufen Sie uns doch einfach an. Sie erreichen uns von Mo-Fr zwischen 08:30-13:00 Uhr unter der Telefonnummer 07803/927610 oder senden Sie uns eine E-Mail an inkasso@sofortmahnung.de

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